Das Baukindergeld
ACHTUNG: Das Baukindergeld wurde aktuell bis in das erste Quartal 2021 hinein verlängert!!!
Das sogenannte Baukindergeld kannst Du als Familie seit dem 18. September 2018 beantragen, um Dir den Erwerb eines Eigenheims zu erleichtern. Dabei ist es egal ob es sich um einen Neubau oder den Kauf einer bereits bestehenden Immobilie handelt. Natürlich gilt dies aber nur für selbstgenutzte Immobilien, die im Inland liegen. Außerdem muss es sich um die einzige Immobilie in Deinem Eigentum handeln.
Wichtigste Voraussetzung für einen Antrag zum Baukindergeld ist, dass zumindest ein Kind mit im Haushalt der Familie oder dem Alleinerziehenden lebt, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dabei ist es unerheblich ob es sich um ein leibliches Kind oder ein adoptiertes handelt.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, darf das jährlich zu versteuernde Einkommen die Grenze von EUR 75.000,- nicht übersteigen. Wobei sich diese Marke um EUR 15.000,- für jedes Kind erhöht. Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.200,- pro Kind und Jahr auf eine Dauer von maximal 10 Jahren. In Bayern gibt es das Baukindergeld plus, welches einen etwas höheren Förderbeitrag (EUR 15.000,-) bietet. Dazu gibt es in Bayern auch eine einmalige Eigenheimzulage über EUR 10.000,-.
Das Baukindergeld kannst Du bei der KfW (Programm 424, Baukindergeld) beantragen. Weitere Informationen findest Du direkt bei der KfW https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/