Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register in dem Rechte und Belastungen an Immobilien eingetragen sind. Das Grundbuch teilt sich in verschiedenen Abteilungen auf. In Abteilung 1 stehen die Eigentumsverhältnisse. Abteilung 2 enthält die Lasten und Beschränkungen. Abteilung 3 listet die Grundpfandrechte (Hypotheken und Grundschulden) auf.

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