Vorfälligkeitsentschädigung

Nimmst Du vom Darlehensgeber eine Finanzierung in Anspruch, wird sich dieser am Kapitalmarkt entsprechend der Darlehenslaufzeit refinanzieren. Willst Du jetzt Dein Darlehen vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückführen, muss der Darlehensgeber zum einen seinen Refinanzierungspartner entschädigen und andererseits entgeht dem Darlehensgeber seine Gewinnmarge. Dafür musst Du den Darlehensgeber entschädigen. Diese Entschädigung wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Die zu zahlende Entschädigung wird um Risikokosten gemindert, die der Darlehensgeber in der Finanzierung einkalkuliert hat und den Schaden bei einem Ausfall des Darlehensnehmers auffangen sollen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird umso höher sein, als der aktuelle Marktzins unter dem Zins zum Zeitpunkt des Abschluss der Finanzierung liegt.

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